„Gut behauptet“ ist schon halb verwirkt!

Trifft ein Makler „ins blaue Hinein“ falsche Behauptungen und werden hierdurch die Interessen des Maklerkunden schwer wiegend gefährdet oder beeinträchtigt, entfällt der Lohnanspruch des Maklers. Hierfür ist es nicht notwendig, dass dem Maklerkunden ein...