Fristlose Kündigung bei groben Beleidigungen

Bei einer Störung des Hausfriedens muss nicht stets das genau gleiche Verhalten abgemahnt werden, das sich wiederholt, sondern es gilt das hausfriedenstörende Gesamtverhalten zu betrachten. Aus der Abmahnung muss dann nur deutlich werden, dass jedwede Störung des...