Schimmel ist stets Mietmangel!

Auch wenn Schimmel teilweise durch ein fehlerhaftes Nutzungsverhalten des Mieters mitverursacht wurde und nur teilweise aus der Sphäre des Vermieters stammt, liegt ein zur Geltendmachung der Mängelrechte berechtigender Mangel vor. LG Lübeck, Urteil vom 07.05.2018...