Verwirkung von Kindesunterhalt

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein, muss es aber nicht: das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der...