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Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2024

Die Düsseldorfer Tabelle für 2024 wurde noch nicht herausgegeben. Doch laut Mindestunterhaltsverordnung kann davon ausgegangen werden, dass der Mindestunterhalt für Kinder erneut ansteigen wird.

Im Vergleich zu diesem Jahr steht vermutlich ein Anstieg um neun Prozent an, im Vergleich zu 2022 wäre dies eine Erhöhung um 20 Prozent.
Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 14. November 2022 hat eine bedeutende Veränderung in den Unterhaltszahlungen für Kinder in Deutschland angekündigt.

Im Kalenderjahr 2023 wurde das sächliche Existenzminimum eines Kindes auf 6.024,00 € festgelegt und im Jahr 2024 soll dieser Betrag auf 6.384,00 € ansteigen. Diese Änderung wird erhebliche Auswirkungen auf den Mindestunterhalt haben, der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.

Gemäß § 1612a BGB beträgt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe für Kinder von 0 bis 5 Jahren 87% des festgelegten Existenzminimums.
Das bedeutet, dass im Jahr 2024 der Mindestunterhalt für diese Altersgruppe 463,00 € beträgt.

Für die zweite Altersstufe, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, steigt der Mindestunterhalt von 502,00 € auf 532,00 €, was einer Erhöhung um 30,00 € entspricht.

Die dritte Altersstufe, Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren, erhält 117% des Existenzminimums, was einem Betrag von 623,00 € im Jahr 2024 entspricht.

Jedoch muss der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht den vollen Betrag bezahlen. Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Die neue Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich im Dezember 2023 veröffentlicht und gilt ab 01.01.2024.

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