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Kindesunterhalt als Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie den Kindesunterhalt nicht anderweitig erhalten. Besteht der Unterhaltsanspruch auch, wenn das Kind an einem Schüleraustausch teilnimmt?

Alleinerziehende Elternteile haben auch für die Zeiten eines länger als sechs Monate dauernden Gastschulaufenthalts im Ausland Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

In dem vom Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg entschiedenen Fall besuchte der 17‑jährige Sohn für zehn Monate eine Schule in England. Das Land Berlin stellte für die Zeit die Zahlung des Unterhaltsvorschusses an seine Mutter ein. Dagegen wehrte sie sich mit Erfolg.

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass auch während des Gastschulaufenthalts ein Betreuungszusammenhang zwischen Mutter und Sohn bestehe. Zunächst einmal sei klar, dass der Sohn wieder zurückkehre. Auch verbringe er die Schulferien bei seiner Mutter. Sie kümmere sich außerdem weiterhin um seine schulischen und sonstigen Belange wie etwa Arztbesuche. Außerdem habe sie den Auslandsaufenthalt selbst finanziert.

Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg am 14. Juni 2019 (Az: 6 B 8.18)

"Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)“

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