KL
 
 
     
 

KG Berlin: Kein Wechselmodell bei hoher Konfliktbelastung der Eltern

Ein paritätisches Wechselmodell, in denen die Eltern das Kind zu gleichen Teilen betreuen, erfordert erhöhte Abstimmungs‑ und Kooperationsbereitschaft. Fehlt es daran, so dient das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl und ist daher abzulehnen.

Das paritätische Wechselmodell entspricht in der Regel nicht dem Kindeswohl, wenn die Konfliktbelastung der Eltern hoch ist. Denn das Kind wird durch vermehrte oder ausgedehnte Kontakte mit dem anderen Elternteil verstärkt mit dem elterlichen Streit konfrontiert und gerät durch den von den Eltern oftmals ausgeübten Koalitionsdruck in Loyalitätskonflikte.

KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2017, Az. 16 UF 8/17

« zurück

 
     

 
  Lister Meile 89 | 30161 Hannover | Fon 0511 39497220 | Fax 0511 39497225 | info@kl-kanzlei.com Impressum & Datenschutz