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Ex‑Partner muss geschenktes Geld nur in Ausnahmefällen zurückzahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für klarere Verhältnisse beim Umgang mit größeren Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung oder Scheidung gesorgt. Der Ex‑Partner muss seinen Anteil nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell in die Brüche geht. Das geht aus einem am 18.06.2019 verkündeten Urteil hervor.

In allen anderen Fällen treffe die Redensart "Geschenkt ist geschenkt" die Rechtslage recht gut, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier‑Beck in Karlsruhe. Das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, gehe der Schenker ein (Az. X ZR 107/16).

Wer ein Grundstück verschenke oder Geld dafür, hege typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie "zumindest für einige Dauer" gemeinsam genutzt werde, hieß es zur Begründung. Zugleich machten die Richter aber klar, dass Menschen, die einem Paar gemeinsam etwas schenken, grundsätzlich " mit einem Scheitern der Beziehung rechnen müssen". Entsprechend sei eine Rückgabe des Geschenks nach einer Trennung nicht per se verpflichtend ‑ sondern nur unter besonderen Umständen wie im aktuellen Fall ‑ Trennung nach zwei Jahren ‑. Die Frage, ob ein Paar verheiratet ist oder ohne Trauschein zusammenlebt, ist nach Auffassung des BGH auch nicht entscheidend.

Außerdem ist das geschenkte Geld in Zukunft entweder ganz oder gar nicht zurückzuzahlen ‑ bisher hatten die Gerichte die Ansprüche oft nach der Beziehungsdauer berechnet.

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