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Vergütung

Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Maßgeblich ist zudem, ob wir für Sie nur außergerichtlich mit der Gegenseite korrespondieren oder Sie in einem Gerichtsverfahren vertreten. Im Gerichtsverfahren sieht das RVG für die jeweiligen Verfahrensabschnitte feste Gebühren vor. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind hier grundsätzlich bei jedem Anwalt gleich. Im außergerichtlichen Bereich hängt die Gebühr vom Umfang, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher betragen maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Besonders im Rahmen von Beratungsleistungen ist es möglich, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Hier wird die zur Bearbeitung des Falles notwendige Zeit durch uns erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Wer die Kosten für die Beratung oder Vertretung nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe erfüllt sind, bringen Sie bitte zum ersten Beratungsgespräch einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht aus Ihrem Bezirk mit. Die Beratungshilfegebühr beträgt dann nur noch 15,00 €. Auch für ein gerichtliches Verfahren kann auf Antrag Prozess‑ bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 
     

 
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